1. Vertragsgegenstand

Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH betreibt Listbroking und Adressenverwaltung.  
Sie vermietet gemäß § 29 in Verbindung mit § 28 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 des Bundes-  
datenschutzgesetzes eigene Adressenbestände oder vermittelt Adressen fremder  
Adressenvermieter ausschließlich zum Zwecke der Werbung für Spenden, die nach § 10 b  
Absatz 1 und § 34 g des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt sind

2. Geschäftsbeziehung

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH  
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese  
gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal  
ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens mit der  
Abnahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als vereinbart.

Aufträgen, Gegenbestätigungen oder Anfragen eines Vertragspartners unter Hinweis auf  
seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit hinsichtlich dieses Punktes  
ausdrücklich widersprochen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen  
der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH und ihren Vertragspartnern als auch die  
unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter, die aus der  
geschäftlichen Tätigkeit der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH erwachsen. Die  
Abnehmer von Mietadressen werden im folgenden als Mieter, die Adressenlieferanten als  
Vermieter bezeichnet.

3. Angebot und Vertragsschluss

Die in den Angeboten und Preislisten angegebenen Adressenstückzahlen sind  
unverbindlich, da sich durch Zu- und Abgänge naturgemäß Änderungen ergeben können.  
Bei allen Aufträgen gilt deshalb die jeweils genannte, höchstens jedoch die tatsächlich  
vorliegende, Adressenstückzahl als bestellt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls eine  
Minderlieferung gegenüber dem Angebot oder den Preislisten und dem erhaltenen  
Auftrag. Hierdurch ermäßigen sich die Selektionskosten entsprechend. Ansprüche wegen  
zuviel hergestellter Drucksachen (z .B. Briefhüllen, Zahlscheine, Prospekte etc.)  oder  
erteilter Aufträge (z B. Datenverarbeitung, Lettershop etc.)  können aus diesem Grund  
nicht geltend gemacht werden.

Die von der orthdirekt Listmanagement GmbH mit Zustimmung eines Vermieters  
abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung  
durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die die Firma orthdirekt  
Listmanagement GmbH im Namen des Mieters erteilt, ohne Angabe von Gründen  
ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen und von der Vorlage eines  
Musters des Spendenaufrufs, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig  
machen.

4. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich  
Mehrwertsteuer sofort nach Erhalt fällig. Mit Erhalt einer neuen Preisliste verlieren alle  
früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Die Abrechnung erfolgt, wie durch die Rechnungen der  
Vermieter vorgegeben.

Aufrechnungen sowie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich  
vorangegangener Aufträge sind unzulässig. Darüber hinaus besteht die Berechtigung nur  
insoweit, als die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH der Aufrechnung oder dem  
Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn Gegenansprüche  
rechtskräftig festgestellt worden sind.

Jede Adressengruppe wird für sich getrennt berechnet. Für Sonderausführungen, zum  
Beispiel bei Auszügen aus Adressenkollektionen (Selektionen), werden Preiszuschläge  
berechnet.

5. Liefer- und Leistungszeit

Falls der Mieter keine bestimmten Liefertermine angegeben hat, erfolgt die Lieferung in der  
Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Mieter gewünschte Liefertermine werden nur  
durch schriftliche Auftragsbestätigung für die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH  
verbindlich. Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH  kann jedoch auch von solchen  
Lieferterminen abweichen, wenn sich bei der Bearbeitung des vom Vermieter angelieferten  
Adressenmaterials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben und wenn  
anzuliefernde Datenträger bei der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH nicht zu den  
festgelegten Terminen vollzählig vorliegen.

6. Rücktritt und Stornierungen

Vor der Stornierung erteilter Aufträge muss in jedem Fall eine Nachfrist von 14 Tagen  
gewährt werden. Dies gilt auch für Terminaufträge. Ergibt sich aus irgendeinem Grund,  
dass die Lieferung der angebotenen Adressen oder die Ausführung von mit der  
Adressenlieferung verbundenen sonstigen Arbeiten der Firma orthdirekt Listmanagement  
GmbH nicht möglich ist, ist diese berechtigt, die weitere Durchführung des erteilten  
Auftrages abzulehnen, soweit er nicht zur Ausführung gelangte, ohne dafür regresspflichtig  
gemacht werden zu können. In Auftrag gegebene und bereits im Wege der  
Auftragsdatenverabeitung gelieferte Adressen werden in keinem Fall zurückgenommen  
und gelten als Erfüllung durch die orthdirekt Listmanagement GmbH.

7. Gewährleistung

Eine Garantie für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Adressen kann die Firma  
orthdirekt Listmanagement GmbH nicht übernehmen. Das gleiche gilt auch für die  
Vollständigkeit der einzelnen Adressengruppen. Die Eingruppierung der einzelnen  
Adressen erfolgt aufgrund eigener oder von dritter Seite mitgeteilter Feststellungen. Der  
Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt  
des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt.

Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuationen sind Retouren,  
das heißt, Sendungen mit postalischer Unzustellbarkeit, unvermeidlich. Bei einer  
postalischen Unzustellbarkeit besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der aus Retouren  
anfallenden Kosten und Gebühren gegen die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH  
oder die Vermieter.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den  
Vermieter aus jedwedem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter  
hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die Firma orthdirekt Listmanagement  
GmbH haftet für Fehler bei der Adressenvermittlung gegenüber dem Mieter wegen  
etwaiger Schadenersatzansprüche des Mieters aus dieser Leistung oder etwaiger  
Erfolgseinbußen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe der jeweiligen  
betroffenen Rechnungsposition für den entsprechenden Auftrag. Hinsichtlich  
verbrauchter Materialien und Dienstleistungen (Briefhüllen, Prospekte, DV-Arbeiten,  
Lettershop etc.) und hinsichtlich des verbrauchten Portobetrages sind  
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Mängelrügefrist beträgt 14 Tage ab  
tatsächlicher Postauflieferung.

Der Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Mieters. Sämtliche etwaigen  
Schadenersatzansprüche des Vermieters aus Leistungen der Firma orthdirekt  
Listmanagement GmbH oder etwaige Erfolgseinbußen, gleich aus welchem Rechtsgrund,  
sind auf die Höhe der betreffenden Rechnungsposition beschränkt.

Der Vermieter darf der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH nur Datenträgerkopien  
zur Verfügung stellen. Der so übergebene Datenbestand ist vom jeweiligen Übergeber  
selber gegen Verlust jeglicher Art zu versichern. Von der Firma orthdirekt Listmanagement  
GmbH werden im Falle des schuldhaften Verlustes bzw. Unterganges nur die Kosten des  
Datenträgers ersetzt.

Bei der Datenübertragung per ISDN, FTP, E-Mail etc. wird seitens der Firma orthdirekt  
Listmanagement GmbH, weder als Empfänger noch als Sender, Gewährleistung für die  
Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Daten übernommen. Weiterhin erfolgt für den  
Sendevorgang keinerlei Gewährleistung in Hinsicht auf die Datensicherheit im Sinne des  
Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH ist, soweit es sich nicht um die Vermietung  
eigener Adressen handelt, ausschließlich Makler des Vermieters und kann vom Mieter  
wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials auf  
Schadenersatz nicht in Anspruch genommen werden. Es wird insoweit keine Gewähr für  
die Richtigkeit der Angaben des Vermieters übernommen.

8. Eigentums- und Nutzungsrechte

Die Adressen bleiben Eigentum des Vermieters. Sie werden dem Mieter nur zur einmaligen  
schriftlichen Verwendung vermietet. Die Übernahme auf Datenträger, Abschreiben,  
mehrfache Verwendung, es sei denn, im Auftrag wurde ausdrücklich etwas anderes  
vereinbart und bestätigt, sowie Weitergabe an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet. Zum  
Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen  
vom Vermieter eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer  
Kontrolladresse.

Der vom Mieter angegebene Termin der Postauflieferung ist für diesen verpflichtend,  
Änderungen bedürfen der nochmaligen schriftlichen Zustimmung.

Anschriften von Personen, die auf den Spendenaufruf des Mieters spenden oder von  
diesem Angebote (Patenschaftsunterlagen, Testamente-Broschüren etc.) anfordern,  
unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Mieter keiner Beschränkung. Neue  
Anschriften, die der Mieter aufgrund postalischer Retourenvermerke erhält, darf der  
Mieter lediglich zu einer erneuten Zusendung desselben Spendenaufrufes nutzen.

Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH darf Retouren als sogenannte Nixies  
erfassen, es sei denn, der Vermieter untersagt dies ausdrücklich. Eine Verarbeitung der  
vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der Vorschriften des  
Bundesdatenschutzgesetzes in einem zugelassenen Lettershop oder DV-Rechenzentrum  
erfolgen. Der Mieter hat ein von ihm mit der Bearbeitung seines Spendenaufrufes  
beauftragtes Unternehmen auf die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmung zu verpflichten,  
indem er dafür Sorge trägt, dass gültige Verpflichtungs-Erklärungen gemäß DDV-Standard  
abgegeben werden. Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt,  
darf die Werbung des Mieters weder mittelbar noch unmittelbar einen Hinweis auf die  
Herkunft des Adressenmaterials beinhalten.

9. Vertragsstrafe

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 8. erwähnten Nutzungsbedingungen  
und Verpflichtungen sowie die sonstige vertragswidrige Nutzung der Adressen zahlt der  
Mieter eine Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages mindestens  
jedoch EUR 5.000,00 für die jenige Adressenkollektion, aus der die vertragswidrig benutzte  
Adresse herrührt. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt  
vorbehalten.

10. Abtretung

Der Vermieter erteilt der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH zur Durchsetzung  
seiner Ansprüche Inkassovollmacht bezüglich der Forderung aus dem Mietvertrag. Die  
Zahlung der Forderung aus dem Mietvertrag an den Vermieter seitens der Firma  
orthdirekt Listmanagement GmbH ist erst mit dem Eingang der Zahlung durch den Mieter  
bei der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH fällig. Eine eventuelle Zahlung vor  
Realisierung der Forderung beim Mieter erfolgt unter Vorbehalt. Es besteht im Fall der  
fehlenden Durchsetzbarkeit der Mietzinsforderung ein Rückgriffsrecht bezüglich der im  
Voraus geleisteten Zahlung seitens der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH  
gegenüber dem Vermieter.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist, soweit es sich um  
Vollkaufleute handelt, Bergisch Gladbach.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen  
oder auch nur in Teilen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen  
Bedingungen nicht berührt.

Stand: 03.09.2014
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