1. Vertragsgegenstand
Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH betreibt Listbroking und Adressenverwaltung.
Sie vermietet gemäß § 29 in Verbindung mit § 28 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 des Bundes-
datenschutzgesetzes eigene Adressenbestände oder vermittelt Adressen fremder
Adressenvermieter ausschließlich zum Zwecke der Werbung für Spenden, die nach § 10 b
Absatz 1 und § 34 g des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt sind
2. Geschäftsbeziehung
Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese
gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens mit der
Abnahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Aufträgen, Gegenbestätigungen oder Anfragen eines Vertragspartners unter Hinweis auf
seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit hinsichtlich dieses Punktes
ausdrücklich widersprochen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen
der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH und ihren Vertragspartnern als auch die
unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter, die aus der
geschäftlichen Tätigkeit der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH erwachsen. Die
Abnehmer von Mietadressen werden im folgenden als Mieter, die Adressenlieferanten als
Vermieter bezeichnet.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die in den Angeboten und Preislisten angegebenen Adressenstückzahlen sind
unverbindlich, da sich durch Zu- und Abgänge naturgemäß Änderungen ergeben können.
Bei allen Aufträgen gilt deshalb die jeweils genannte, höchstens jedoch die tatsächlich
vorliegende, Adressenstückzahl als bestellt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls eine
Minderlieferung gegenüber dem Angebot oder den Preislisten und dem erhaltenen
Auftrag. Hierdurch ermäßigen sich die Selektionskosten entsprechend. Ansprüche wegen
zuviel hergestellter Drucksachen (z .B. Briefhüllen, Zahlscheine, Prospekte etc.) oder
erteilter Aufträge (z B. Datenverarbeitung, Lettershop etc.) können aus diesem Grund
nicht geltend gemacht werden.
Die von der orthdirekt Listmanagement GmbH mit Zustimmung eines Vermieters
abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die die Firma orthdirekt
Listmanagement GmbH im Namen des Mieters erteilt, ohne Angabe von Gründen
ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen und von der Vorlage eines
Musters des Spendenaufrufs, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig
machen.
4. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Rechnung ist rein netto, ohne jeden Abzug, zuzüglich
Mehrwertsteuer sofort nach Erhalt fällig. Mit Erhalt einer neuen Preisliste verlieren alle
früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Die Abrechnung erfolgt, wie durch die Rechnungen der
Vermieter vorgegeben.
Aufrechnungen sowie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes hinsichtlich
vorangegangener Aufträge sind unzulässig. Darüber hinaus besteht die Berechtigung nur
insoweit, als die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH der Aufrechnung oder dem
Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden sind.
Jede Adressengruppe wird für sich getrennt berechnet. Für Sonderausführungen, zum
Beispiel bei Auszügen aus Adressenkollektionen (Selektionen), werden Preiszuschläge
berechnet.
5. Liefer- und Leistungszeit
Falls der Mieter keine bestimmten Liefertermine angegeben hat, erfolgt die Lieferung in der
Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Mieter gewünschte Liefertermine werden nur
durch schriftliche Auftragsbestätigung für die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH
verbindlich. Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH kann jedoch auch von solchen
Lieferterminen abweichen, wenn sich bei der Bearbeitung des vom Vermieter angelieferten
Adressenmaterials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben und wenn
anzuliefernde Datenträger bei der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH nicht zu den
festgelegten Terminen vollzählig vorliegen.
6. Rücktritt und Stornierungen
Vor der Stornierung erteilter Aufträge muss in jedem Fall eine Nachfrist von 14 Tagen
gewährt werden. Dies gilt auch für Terminaufträge. Ergibt sich aus irgendeinem Grund,
dass die Lieferung der angebotenen Adressen oder die Ausführung von mit der
Adressenlieferung verbundenen sonstigen Arbeiten der Firma orthdirekt Listmanagement
GmbH nicht möglich ist, ist diese berechtigt, die weitere Durchführung des erteilten
Auftrages abzulehnen, soweit er nicht zur Ausführung gelangte, ohne dafür regresspflichtig
gemacht werden zu können. In Auftrag gegebene und bereits im Wege der
Auftragsdatenverabeitung gelieferte Adressen werden in keinem Fall zurückgenommen
und gelten als Erfüllung durch die orthdirekt Listmanagement GmbH.
7. Gewährleistung
Eine Garantie für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Adressen kann die Firma
orthdirekt Listmanagement GmbH nicht übernehmen. Das gleiche gilt auch für die
Vollständigkeit der einzelnen Adressengruppen. Die Eingruppierung der einzelnen
Adressen erfolgt aufgrund eigener oder von dritter Seite mitgeteilter Feststellungen. Der
Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt
des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt.
Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuationen sind Retouren,
das heißt, Sendungen mit postalischer Unzustellbarkeit, unvermeidlich. Bei einer
postalischen Unzustellbarkeit besteht kein Anspruch auf eine Vergütung der aus Retouren
anfallenden Kosten und Gebühren gegen die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH
oder die Vermieter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den
Vermieter aus jedwedem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter
hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die Firma orthdirekt Listmanagement
GmbH haftet für Fehler bei der Adressenvermittlung gegenüber dem Mieter wegen
etwaiger Schadenersatzansprüche des Mieters aus dieser Leistung oder etwaiger
Erfolgseinbußen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bis zur Höhe der jeweiligen
betroffenen Rechnungsposition für den entsprechenden Auftrag. Hinsichtlich
verbrauchter Materialien und Dienstleistungen (Briefhüllen, Prospekte, DV-Arbeiten,
Lettershop etc.) und hinsichtlich des verbrauchten Portobetrages sind
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Mängelrügefrist beträgt 14 Tage ab
tatsächlicher Postauflieferung.
Der Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Mieters. Sämtliche etwaigen
Schadenersatzansprüche des Vermieters aus Leistungen der Firma orthdirekt
Listmanagement GmbH oder etwaige Erfolgseinbußen, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind auf die Höhe der betreffenden Rechnungsposition beschränkt.
Der Vermieter darf der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH nur Datenträgerkopien
zur Verfügung stellen. Der so übergebene Datenbestand ist vom jeweiligen Übergeber
selber gegen Verlust jeglicher Art zu versichern. Von der Firma orthdirekt Listmanagement
GmbH werden im Falle des schuldhaften Verlustes bzw. Unterganges nur die Kosten des
Datenträgers ersetzt.
Bei der Datenübertragung per ISDN, FTP, E-Mail etc. wird seitens der Firma orthdirekt
Listmanagement GmbH, weder als Empfänger noch als Sender, Gewährleistung für die
Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Daten übernommen. Weiterhin erfolgt für den
Sendevorgang keinerlei Gewährleistung in Hinsicht auf die Datensicherheit im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes.
Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH ist, soweit es sich nicht um die Vermietung
eigener Adressen handelt, ausschließlich Makler des Vermieters und kann vom Mieter
wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials auf
Schadenersatz nicht in Anspruch genommen werden. Es wird insoweit keine Gewähr für
die Richtigkeit der Angaben des Vermieters übernommen.
8. Eigentums- und Nutzungsrechte
Die Adressen bleiben Eigentum des Vermieters. Sie werden dem Mieter nur zur einmaligen
schriftlichen Verwendung vermietet. Die Übernahme auf Datenträger, Abschreiben,
mehrfache Verwendung, es sei denn, im Auftrag wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart und bestätigt, sowie Weitergabe an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet. Zum
Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen
vom Vermieter eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer
Kontrolladresse.
Der vom Mieter angegebene Termin der Postauflieferung ist für diesen verpflichtend,
Änderungen bedürfen der nochmaligen schriftlichen Zustimmung.
Anschriften von Personen, die auf den Spendenaufruf des Mieters spenden oder von
diesem Angebote (Patenschaftsunterlagen, Testamente-Broschüren etc.) anfordern,
unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Mieter keiner Beschränkung. Neue
Anschriften, die der Mieter aufgrund postalischer Retourenvermerke erhält, darf der
Mieter lediglich zu einer erneuten Zusendung desselben Spendenaufrufes nutzen.
Die Firma orthdirekt Listmanagement GmbH darf Retouren als sogenannte Nixies
erfassen, es sei denn, der Vermieter untersagt dies ausdrücklich. Eine Verarbeitung der
vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes in einem zugelassenen Lettershop oder DV-Rechenzentrum
erfolgen. Der Mieter hat ein von ihm mit der Bearbeitung seines Spendenaufrufes
beauftragtes Unternehmen auf die Einhaltung dieser Gesetzesbestimmung zu verpflichten,
indem er dafür Sorge trägt, dass gültige Verpflichtungs-Erklärungen gemäß DDV-Standard
abgegeben werden. Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt,
darf die Werbung des Mieters weder mittelbar noch unmittelbar einen Hinweis auf die
Herkunft des Adressenmaterials beinhalten.
9. Vertragsstrafe
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 8. erwähnten Nutzungsbedingungen
und Verpflichtungen sowie die sonstige vertragswidrige Nutzung der Adressen zahlt der
Mieter eine Konventionalstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages mindestens
jedoch EUR 5.000,00 für die jenige Adressenkollektion, aus der die vertragswidrig benutzte
Adresse herrührt. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt
vorbehalten.
10. Abtretung
Der Vermieter erteilt der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH zur Durchsetzung
seiner Ansprüche Inkassovollmacht bezüglich der Forderung aus dem Mietvertrag. Die
Zahlung der Forderung aus dem Mietvertrag an den Vermieter seitens der Firma
orthdirekt Listmanagement GmbH ist erst mit dem Eingang der Zahlung durch den Mieter
bei der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH fällig. Eine eventuelle Zahlung vor
Realisierung der Forderung beim Mieter erfolgt unter Vorbehalt. Es besteht im Fall der
fehlenden Durchsetzbarkeit der Mietzinsforderung ein Rückgriffsrecht bezüglich der im
Voraus geleisteten Zahlung seitens der Firma orthdirekt Listmanagement GmbH
gegenüber dem Vermieter.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle vertraglichen Ansprüche ist, soweit es sich um
Vollkaufleute handelt, Bergisch Gladbach.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen
oder auch nur in Teilen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt.
Stand: 03.09.2014